§ 13b UStG: Reverse-Charge-Verfahren in der Praxis 2024 🎦

Informationen:

Seminarnummer:
41516
Referent(en):
Dipl.-Kfm. Mathias Alm
Ort/Anschrift:
Onlineseminar
Kategorien:
Mitarbeiterseminare, Seminare
Termine:
02.06.2025 13:00 16:30 Onlineseminar
03.06.2025 13:00 16:30 Onlineseminar
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglieder):
230,00 € zzgl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
330,00 € zzgl. USt.

Beschreibung

Tagtäglich kommt es in der Praxis zu 13b-Sachverhalten deutscher Unternehmen, sei es, dass Lizenzverträge mit Adobe oder Microsoft, oder dass Werbeverträge mit Google & Co. abgeschlossen werden.

§ 13b UStG verlagert die Steuerschuldnerschaft für diverse Auslands- und Inlandsgeschäfte vom leistenden Unternehmen auf die Kundenseite. Die leistende Seite stellt in Folge dessen den Nettobetrag in Rechnung, die Kundenseite ist für die Anmeldung der zu zahlenden Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung verantwortlich.

Es ist äußerst ratsam, dass sich Steuerbüros detailliert mit dem gerade im Reverse Charge Verfahren versteckten Steuerteufel beschäftigen. Denn was ist zu beachten, wenn brutto fakturiert und bezahlt wird, obwohl gesetzlich ein Reverse-Charge-Fall vorliegt? Und welche Problematik tritt ein, wenn mit Reverse-Charge-Hinweis fakturiert wird und die Umsatzsteuer vom deutschen Kundenunternehmen abgeführt wird, obwohl gesetzlich gar kein Reverse-Charge-Fall vorliegt?

Welche Bedeutung kommt dem Reverse-Charge-Hinweis auf der Rechnung überhaupt zu? Und warum ist eine Verbuchung im Monat der Eingangsrechnung in vielen Fällen zu spät und schlichtweg falsch? Wieso kommt es hierbei häufig zu Schätzungen der Bemessungsgrundlage?

Das Seminar beantwortet diese Fragen und sensibilisiert die Teilnehmenden für die Fallstricke des Reverse-Charge-Verfahrens anhand praxistauglicher Fallbeispiele.

Seminarinhalte, u. a.

1. Unionsrechtliche Grundlagen

2. Umsetzung in Deutschland mit vielen Praxisfällen

  • Überblick
  • Rechnungsstellung bei Reverse Charge
  • Vorsteuer bei Reverse Charge
  • Umsetzungsdetails mit Praxisfällen, u. a.
    • Dienstleistungsbezüge aus dem Ausland
    • Werklieferungen durch im Ausland ansässige Unternehmer
    • Bauleistungen an im Inland ansässige Bauunternehmer
    • Lieferungen bestimmter Abfälle
    • Gebäudereinigungen an im Inland ansässige Gebäudereiniger
    • Lieferungen bestimmter Metalle

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