Bremer Steuer-Institut GmbH
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02.06.2025 | 13:00 | 16:30 | Onlineseminar |
03.06.2025 | 13:00 | 16:30 | Onlineseminar |
Tagtäglich kommt es in der Praxis zu 13b-Sachverhalten deutscher Unternehmen, sei es, dass Lizenzverträge mit Adobe oder Microsoft, oder dass Werbeverträge mit Google & Co. abgeschlossen werden.
§ 13b UStG verlagert die Steuerschuldnerschaft für diverse Auslands- und Inlandsgeschäfte vom leistenden Unternehmen auf die Kundenseite. Die leistende Seite stellt in Folge dessen den Nettobetrag in Rechnung, die Kundenseite ist für die Anmeldung der zu zahlenden Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung verantwortlich.
Es ist äußerst ratsam, dass sich Steuerbüros detailliert mit dem gerade im Reverse Charge Verfahren versteckten Steuerteufel beschäftigen. Denn was ist zu beachten, wenn brutto fakturiert und bezahlt wird, obwohl gesetzlich ein Reverse-Charge-Fall vorliegt? Und welche Problematik tritt ein, wenn mit Reverse-Charge-Hinweis fakturiert wird und die Umsatzsteuer vom deutschen Kundenunternehmen abgeführt wird, obwohl gesetzlich gar kein Reverse-Charge-Fall vorliegt?
Welche Bedeutung kommt dem Reverse-Charge-Hinweis auf der Rechnung überhaupt zu? Und warum ist eine Verbuchung im Monat der Eingangsrechnung in vielen Fällen zu spät und schlichtweg falsch? Wieso kommt es hierbei häufig zu Schätzungen der Bemessungsgrundlage?
Das Seminar beantwortet diese Fragen und sensibilisiert die Teilnehmenden für die Fallstricke des Reverse-Charge-Verfahrens anhand praxistauglicher Fallbeispiele.
Seminarinhalte, u. a.
1. Unionsrechtliche Grundlagen
2. Umsetzung in Deutschland mit vielen Praxisfällen