Bremer Steuer-Institut GmbH
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13.11.2024 | 09:00 | 11:00 | Onlineseminar |
Wie durch eine Familiengesellschaft die Kinder frühzeitig in die Verantwortung genommen, steuerliche
Vorteile erzielt und Streitigkeiten vermieden werden können.
Mit einer Familiengesellschaft lassen sich eine Reihe von Vorteilen für Unternehmer und vermögende Privatleute erreichen:
das Familienvermögen kann dauerhaft zusammengehalten werden
die Kinder können frühzeitig in die Verantwortung genommen und an das Geschäftsleben herangeführt werden
durch die Beteiligung an den Erträgen können Grundfreibeträge und Progressionsvorteile ausgenutzt werden, sodass die Gesamtsteuerbelastung durch ein „Familiensplitting“ sinkt
das Studium / die Ausbildung kann aus eigenen (nicht oder allenfalls gering versteuerten) Einnahmen der Kinder bestritten werden – und nicht aus hoch versteuerten Einkünften der Eltern
zukünftige Wertsteigerungen des Familienvermögens werden bei den Kindern realisiert und unterliegen später nicht mehr der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Streitigkeiten im Erbfall oder bei lebzeitigen Schenkungen können durch die Bündelung des Vermögens vermieden werden, indem alle Kinder gleichberechtigt ein Teil von „allem“ erhalten
Gründe genug, sich mit den Vorzügen einer Familiengesellschaft sowie den rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen im Rahmen des zweistündigen Beraterseminars näher zu befassen.
Themenübersicht:
Bestimmung der relevanten Zielsetzungen aus Mandantensicht
Steueroptimierte Übertragung von Vermögen auf die Gesellschaft
Steueroptimierte Beteiligung von Kindern an der Gesellschaft
Umgang mit minderjährigen Kindern / Gestaltungsoption Zuwendungspflegschaft
Maßnahmen zur Absicherung und Versorgung der Eltern