Bremer Steuer-Institut GmbH
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30.10.2024 | 09:00 | 12:00 |
Die IFRS nehmen einen immer größeren Stellenwert in der Bilanzierung ein, dies
spätestens seit BilMoG. Hier sei exemplarisch nur an das Aktivierungswahlrecht nach
§ 248 Abs. 2 HGB der immateriellen Werte genannt. Aufbauend auf den Vorschriften
des deutschen Bilanzrechts werden praxisnah die Vorschriften nach IFRS dargestellt.
Dies erfolgt auf Basis einer detaillierten Einführung in das Regelwerk der IFRS. Dabei
werden eine Vielzahl von praktischen Fallstudien bearbeitet.
-Grundlagen und Grundsätze der IFRS-Bilanzierung
-Erst- und Folgebewertung von (selbstgeschaffenen) immateriellen Werten
-Erst- und Folgebewertung von Sachanlagen
-Erst- und Folgebewertung von Vorräten
-Erst- und Folgebewertung von Forderungen
-Impairment Test nach IFRS
-Erst- und Folgebewertung von Rückstellungen
In Kooperation mit LSWB