Bremer Steuer-Institut GmbH
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28.06.2022 | 14:00 | 16:30 | Onlineseminar |
Der Fremdpersonaleinsatz von oder bei Ihren Mandanten ist mit ganz erheblichen sozialversicherungsrechtlichen Risiken (vorrangig Beitragsrisiko) verbunden. Ein Mittel zur Risikominimierung ist die Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens bei der DRV-Bund nach § 7a SGB IV. Oft wird ein solches Verfahren auch nachträglich vom vermeintlichen Auftragnehmer initiiert. Die Steuerberater können/dürfen diese Verfahren nicht begleiten, sind jedoch die ersten Ansprechpartner, wenn es gilt, die ergangenen Bescheide der DRV umzusetzen.
Mit der Neuregelung des Verfahrens nach § 7a SGB IV zum 01.04.2022 wird sich dessen Anwendungsbereich erheblich ausweiten, was zu mehr Entscheidungen der DRV führen wird. In der Praxis sehen wir bereits jetzt sehr viel Unkenntnis, wie mit den ergangenen Bescheiden umzugehen ist. Gerade bei nachträglich eingeleiteten Verfahren sind verschiedene Aspekte bei der Umsetzung zu berücksichtigen, die für Ihre Mandaten ehebliche finanzielle Auswirkungen haben. Das Seminar veranschaulicht anhand von Beispielen aus der Praxis, wie die Bescheide der DRV umzusetzen sind und worauf hierbei, auch nach der gesetzlichen Neuregelung, zu achten ist. Der Referent ist seit über 15 Jahren auf diesem Gebiet beratend tätig.