Bremer Steuer-Institut GmbH
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02.06.2022 | 10:00 | 11:30 | Onlineseminar |
Mit den zum 1.8.2021 durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getretenen Änderungen des Geldwäschegesetzes sind ua. die bislang in § 20 Abs. 2 GwG enthaltenden Mitteilungsfiktionen ersatzlos weggefallen. Das Transparenzregister wurde dadurch von einem Auffangregister auf ein Vollregister umgestellt. Alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind demnach zur Mitteilung von Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet. Steuerberater sind als erste Ansprechpartner ihrer Mandanten in der Praxis von diesen Änderungen (erneut) betroffen.