Das Statusverfahren ist eine Möglichkeit zeitnah eine Entscheidung von der Clearingstelle der DRV zu beantragen: Liegt eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit vor. Ab dem 01.04. 2022 wird die Clearingstelle sogar bei erst geplanten Vertragsverhältnissen im Rahmen einer Prognoseentscheidung Stellung nehmen. Tatsächlich ist das Statusverfahren auf Antrag die beste Gelegenheit Scheinselbstständigkeit auszuschließen.
Allgemeines zur Beschäftigung / Scheinselbständigkeit
- Allgemeines zur SV-Pflicht
- Typische Merkmale einer Beschäftigung
Optionales Statusverfahren
- Wer ist zuständig?
- Vorabüberlegung: Antragstellung oder Abwarten?
- Was geschieht mit alten Statusbescheiden?
- Das ist neu ab April 2022: Prognoseentscheidungen - Gruppenfeststellung - Statusprüfung bei Dreiecksverhältnissen
- Optionales Anfrageverfahren- Wer sollte diese Option ziehen und den Statusantrag stellen? Welche Vorteile kann das haben
- Was passiert nach dem Statusverfahren? Wer überprüft, ob die Statusentscheidung korrekt umgesetzt wurde?
- Änderung in den Verhältnissen - Überprüfungsantrag - Was sind dabei wesentliche Änderungen der Verhältnisse? Müssen diese mitgeteilt werden? Was geschieht, wenn diese Mitteilung unterblieben ist?
- Problem der Vertretung durch den Steuerberater im Statusverfahren: Wer darf die Mandanten beim Statusverfahren vertreten?
- Haftungsfragen: Muss die Steuerkanzlei die Mandanten auf das Statusverfahren hinweisen? Was könnte geschehen, wenn Scheinselbständigkeit festgestellt wird und die Mandanten die Steuerkanzlei haftbar machen wollen?