Einnahmen-Überschuss-Rechnung 🎦

Informationen:

Seminarnummer:
41355.25
Referent(en):
Dipl.-Kfm. Mathias Alm
Ort/Anschrift:
Onlineseminar
Kategorien:
Mitarbeiterseminare, Seminare
Termine:
18.03.2025 13:00 16:30 Onlineseminar
19.03.2025 13:00 16:30 Onlineseminar
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglieder):
230,00 € zzgl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
330,00 € zzgl. USt.

Beschreibung

Das Einkommensteuerrecht kennt neben der Bilanzierung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG als Gewinnermittlungsart. Kleine Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine schätzen diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung.

Besonderheit dieser Gewinnermittlungsmethode ist das sog. Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG: Nur die Einnahmen bzw. Ausgaben sind zu berücksichtigen, die in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. gezahlt wurden. Das Zufluss-/Abflussprinzip wird allerdings durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen durchbrochen, die sich teils aus dem Gesetz selbst, teils aus der Rechtsprechung sowie aus den Verwaltungsanweisungen ergeben.

1.       Das Konzept der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben
  • Kreis der Überschussrechner
  • Erstellen der EÜR

2.       Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen

  • Notwendiges Betriebsvermögen
  • Notwendiges Privatvermögen
  • Gewillkürtes Betriebsvermögen
  • Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
  • Besteuerung stiller Reserven

3.       Einlagen und Entnahmen

4.       Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben i. S. d. EÜR

  • Das Zu- und Abflussprinzip
  • Sonderregelung: Behandlung des Anlagevermögens
  • Weitere Sonderregelungen
  • Exkurs: Umsatzsteuer

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