Bremer Steuer-Institut GmbH
Schillerstraße 10
28195 Bremen
Telefon 0421 59584-0
Telefax 0421 59584-22
info@stbv-bremen.de
18.03.2025 | 13:00 | 16:30 | Onlineseminar |
19.03.2025 | 13:00 | 16:30 | Onlineseminar |
Das Einkommensteuerrecht kennt neben der Bilanzierung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG als Gewinnermittlungsart. Kleine Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine schätzen diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung.
Besonderheit dieser Gewinnermittlungsmethode ist das sog. Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG: Nur die Einnahmen bzw. Ausgaben sind zu berücksichtigen, die in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. gezahlt wurden. Das Zufluss-/Abflussprinzip wird allerdings durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen durchbrochen, die sich teils aus dem Gesetz selbst, teils aus der Rechtsprechung sowie aus den Verwaltungsanweisungen ergeben.
1. Das Konzept der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
2. Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen
3. Einlagen und Entnahmen
4. Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben i. S. d. EÜR