Bremer Steuer-Institut GmbH
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04.11.2024 | 09:00 | 11:00 |
Update mit dem Entwurf des BMF-Schreibens
Am 22.03.2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Weg zur Einführung der verpflichtenden e-Rechnung in Deutschland freigemacht. Trotz der Verschiebung des Gesetzes um drei Monate hat der Gesetzgeber am ursprünglichen Zeitplan festgehalten. Die e-Rechnung kommt somit bereits zum 01.01.2025. Unternehmen und Berater sind daher gleichermaßen angehalten, sich kurzfristig mit den notwendigen technischen und prozessualen Anpassungen und Änderungen auseinanderzusetzen, die die Einführung der e-Rechnung mit sich bringt.
Das Seminar geht im Detail auf die rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers ein, gibt einen Überblick über die im Gesetz vorgesehenen Übergangsregelungen und setzt sich im Detail mit Problemfragen rund um die Einführung der e-Rechnung auseinander. Ferner gibt das Seminar Empfehlungen, an welchen Stellen Prozesse in Unternehmen angepasst werden sollten, um die Einführung der e-Rechnung als Treiber für die weitergehende Digitalisierung von Unternehmen nutzen zu können. Abschließend gibt das Seminar einen Ausblick auf zukünftig zu erwartende Änderungen (z.B. im Rahmen der ViDA-Initiative).
Zudem geht das Webinar ausführlich auf die Ausführungen im Entwurfsschreiben des BMF ein.
Inhalt:
1. Überblick über den Stand der Digitalisierung und die Einführung der e-Rechnung
2. Einführung der nationalen e-Rechnung
• Anwendungsbereich der e-Rechnung
• Sonderfälle Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise, Barbelege
• Begriff der e-Rechnung und (un-)zulässige Formate (z.B. PDF, EDI, xRechnung)
• Zeitplan der Umsetzung und Übergangsregelungen
3. Einzelfragen
• Verlust des Vorsteuerabzugs bei fehlender e-Rechnung
• Prozessuale Anknüpfungspunkte (Mapping mit dem ERP-System, automatisierte Rechnungseingangsprüfung, Dunkelbuchungen)
• Zusammenwirken mit den GoBD
4. Ausblick
Referenten:
Andreas Fietz und Robert Hammerl sind Partner der VATgroup. Ihr Schwerpunkt liegt im Bereich des Umsatzsteuerrechts, sowohl bei nationalen als auch bei grenzüberschreitenden und internationalen Sachverhalten.
In Kooperation mit Steuerakademie Schleswig-Holstein GmbH