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08.03.2022 | 09:00 | 12:30 | Onlineseminar |
Sozialversicherungspflicht! oder nicht?
Ob ein Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, hängt davon ab, ob er eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Steht der Geschäftsführer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, dann besteht die Sozialversicherungspflicht, übt er eine selbstständige Tätigkeit aus, dann besteht keine Sozialversicherungspflicht. Da das Gesetz nur eine sehr knappe Definition des Beschäftigungsverhältnisses enthält (§ 7 Abs. 1 SGB IV), muss der Begriff in der Praxis mit Leben gefüllt werden. Insgesamt gilt hier: Es muss stets der Einzelfall und das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse betrachtet werden.
Im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige sind grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen ver-sicherungspflichtig zur Sozialversicherung wie nicht verwandte Arbeitskräfte. Da beim Einsatz von Angehörigen oftmals die Grenzen zwischen familienhafter Unterstützung und einem tatsächlichen Arbeitsverhältnis fließend sind, ist eine besondere Abgrenzung zur familienhaften Mithilfe erforderlich. Entsprechend ist eine Reihe besonderer Kriterien bei der Prüfung der Versicherungspflicht zu beachten, die von der Rechtsprechung entwickelt wurden. Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen.
Dieses Kompaktseminar berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und soll Ihnen eine fundierte Voreinschätzung hinsichtlich einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung dieser Personengruppen ermöglichen.
Gesellschafter-Geschäftsführer (GmbH)
Mitarbeitende Familienangehörige
Nummer | Datum | Titel |
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41363 | 21.09.2022 | Umstrukturierung von Personengesellschaften |