Bremer Steuer-Institut GmbH
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20.09.2022 | 09:00 | 16:30 | Bremer Steuer-Institut GmbH |
„Neue Regelungen zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft“
Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft, ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung für Unternehmensgruppen, denen Gesellschaften ohne oder nur mit teilweiser Vorsteuerabzugsberechtigung angehören. Aufgrund der Organschaft ist es Unternehmen in diesen Bereichen möglich, für interne Umsätze nicht abziehbare Vorsteuer als Kostenfaktor zu vermeiden. Zudem bietet die Organschaft regelmäßig administrative Vereinfachungen, weil nur der Organträger als Unternehmer für den Organkreis die verfahrensrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Finanzbehörde wahrnimmt. Damit einher geht die Übernahme von Haftungsrisiken für Organträger und Organgesellschaft.
Abweichend von der ertragsteuerlichen Organschaft entsteht die umsatzsteuerrechtliche Organschaft mit Verwirklichung der Tatbestände kraft Gesetzes. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, diese Voraussetzung genau zu kennen, um eine ungewollte Organschaft zu vermeiden bzw. eine gewollte Organschaft nicht zu beenden. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung von EuGH und BFH haben sich erhebliche Veränderung ergeben, insbesondere hinsichtlich der Rechtsformneutralität der Organgesellschaft. Zudem steht die deutsche Organschaftsregelung aufgrund von Vorlagefragen des BFH auf dem Prüfstand der EuGH-Rechtsprechung.
Das Seminar bietet eine intensive Einführung in die Systematik und die einzelnen Voraussetzungen der Organschaft und erläutert diese anhand diverser Beispiele.
Grunderwerbsteuerrechtliche Organschaft“
Die Grunderwerbsteuer ist durch die zurzeit beabsichtigten gesetzlichen Änderungen zur Ausweitung der Besteuerungstatbestände im Blickpunkt der steuerlichen Beratung. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass es bereits nach der bisherigen Rechtslage bei abhängigen Unternehmen zur Verwirklichung von grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgängen kommen kann.
Die sog. „Grunderwerbsteuerrechtliche Organschaft“ erweitert den Anwendungsbereich der Anteilsvereinigung auch auf abhängige Unternehmen, welche die prozentualen Beteiligungsquoten nicht erfüllen.
Im Gegensatz zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft, die zu steuerlichen und/oder verwaltungstechnischen Erleichterung führt, wird durch die grunderwerbsteuerrechtliche Organschaft der Besteuerungstatbestand der Anteilsvereinigung ausschließlich ausgedehnt. Um vor unliebsamen Überraschungen gefeit zu sein, ist es notwendig derartige Konstellationen zu erkennen und durch entsprechende Beratung zu vermeiden.
Das Seminar erläutert die Grundsätze der „grunderwerbsteuerrechtlichen Organschaft“ anhand diverser Beispiele.
Nummer | Datum | Titel |
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41123.22 | 09.06.2022 | Internet und Umsatzsteuer |
41305.22 | 08.09.2022 | Immobilien - Update |
41363 | 21.09.2022 | Umstrukturierung von Personengesellschaften |
41155.22 | 07.07.2022 | Grundlagen der steuerlichen Immobilienbewertung |