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Bremer Steuer-Institut GmbH
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19.04.2021 | 09:00 | 12:30 | Bremer Steuer-Institut GmbH |
Die steuerliche Immobilienbewertung richtet sich zwingend nach den Regelungen des BewG. Allerdings hat der Steuerzahler die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen. Das Seminar erläutert anschaulich, welche Regelungen i.R.d. steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die Bewertung von unbebauten Grundstücken ebenso dargestellt wie das steuerliche Vergleichs-, Ertragsund das Sachwertverfahren. Das Sachwertverfahren ist seit dem 1.1.2016 vollständig angepasst worden. Die hierzu ergangenen gleichlautenden Erlasse sind in die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 eingegangen.
Die konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens werden aufgezeigt, damit die letztlich richtige Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch das Spannungsfeld der Berücksichtigung von Belastungen. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.
Die steuerliche Unternehmensbewertung richtet sich in der Praxis ganz überwiegend nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren, das in §§ 199 ff. BewG sowie in den ErbStR 2019 geregelt ist. Wertuntergrenze bildet der Substanzwert. Die Feststellungslast für die Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens trägt dabei der Steuerzahler. Das Seminar behandelt auch die Abgrenzung zu individuellen Bewertungsverfahren, wie z.B. IDW S 1 oder DCF, die sich nach der Systematik des Bewertungsgesetzes richtet. Ebenfalls stellt das Seminar dar, weshalb i.R.d. ErbStR 2019 die Maßgeblichkeit von Verkäufen innerhalb von Familiengesellschaften bei Preisvorgaben durch die Gesellschaft in Frage gestellt worden ist.
Für dieses Seminar werden 2,0 Pflichtfortbildungsstunden für das Fachgebiet Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) anerkannt!
Nummer | Datum | Titel |
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40997.21 | 24.03.2021 | Die Betriebsaufspaltung |
41183.21 | 27.01.2021 | Besondere Aspekte der Nachfolgeberatung mit dem Schwerpunkt Familie |
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