Bremer Steuer-Institut GmbH
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18.09.2024 | 09:00 | 12:30 | Bremer Steuer-Institut GmbH |
Sobald Sie für Ihren Mandanten den umsatzsteuerlichen Ort der Leistung oder Lieferung ermittelt haben (was auch nicht ganz einfach ist), stellt sich die Frage, wer die Umsatzsteuer schuldet – der Leistende oder der Leistungsempfänger. Grenzüberschreitend sind die Regeln sehr unübersichtlich und bedürfen in der Regel einer Einzelfallbeurteilung. Aber auch für die Umsätze in Deutschland greifen unterschiedliche Regelungen, z. B. für Bauleistungen oder Lieferungen von Schrott und Metallen sowie Mobiltelefonen und Tablets.
Bei fehlerhafter Beurteilung drohen die Versagung von Vorsteuerabzügen oder die Nachforderung von Umsatzsteuer.
In dem Seminar werden anhand von Praxisfällen die Grundlagen vermittelt und nationale Besonderheiten dargestellt. Der Referent geht auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Frage des Erlasses von Nachforderungszinsen ein. Darüber hinaus werden die Unterschiede zur Steuerschuldnerschaft im Ausland anhand von einigen EU-Ländern exemplarisch erläutert.
- Grundlagen im Unionsrecht
- Umsetzung im deutschen Umsatzsteuergesetz und dem Anwendungserlass
- Grundsatz des Reverse-Charge: Dienstleistungen nach dem Empfängersitzprinzip
- Werklieferungen
- Bauleistungen
- Reverse-Charge bei Lieferungen
- im Inland
- im EU-Ausland
- Dauerleistungen, Teilleistungen und Anzahlungen
- Rechnungsstellung: Welches Recht gilt?
- Deklaration und Meldeverfahren