Bremer Steuer-Institut GmbH
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07.07.2022 | 13:30 | 16:30 | Bremer Steuer-Institut GmbH |
Die steuerliche Unternehmensbewertung richtet sich in der Praxis ganz überwiegend nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren, das in §§ 199 ff. BewG sowie in den ErbStR 2019 geregelt ist. Wertuntergrenze bildet der Substanzwert. Die Feststellungslast für die Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens trägt dabei der Steuerzahler. Das Seminar behandelt auch die Abgrenzung zu individuellen Bewertungsverfahren, wie z.B. IDW S 1 oder DCF, die sich nach der Systematik des Bewertungsgesetzes richtet. Ebenfalls stellt das Seminar dar, weshalb i.R.d. ErbStR 2019 die Maßgeblichkeit von Verkäufen innerhalb von Familiengesellschaften bei Preisvorgaben durch die Gesellschaft in Frage gestellt worden ist.
Abgrenzung der Bewertungsmethoden und Feststellungslast
Formel des vereinfachten Ertragswertverfahrens
Ermittlung des Jahresertrags
Maßgeblichkeit des Kapitalisierungsfaktors
Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert
Vereinfachungsregeln bei vom Besteuerungszeitpunkt abweichendem Abschlusszeitpunkt
Besonderheiten bei Personengesellschaften
Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften