Bremer Steuer-Institut GmbH
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07.07.2022 | 09:00 | 12:30 | Bremer Steuer-Institut GmbH |
Die steuerliche Immobilienbewertung richtet sich zwingend nach den Regelungen des BewG. Allerdings hat der Steuerzahler die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.
Das Seminar erläutert anschaulich, welche Regelungen i.R.d. steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die Bewertung von unbebauten Grundstücken ebenso dargestellt wie das steuerliche Vergleichs-, Ertrags- und das Sachwertverfahren. Das Sachwertverfahren ist seit dem 1.1.2016 vollständig angepasst worden. Die hierzu ergangenen gleichlautenden Erlasse sind in die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 eingegangen. Zudem werden die BFH-Urteile zum Liegenschaftszinssatz und zur Frage der Qualifizierung von Sachverständigen erläutert, die von der Finanzverwaltung nicht angewendet werden. Mittlerweile hat der Gesetzgeber reagiert. Die konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigen-Gutachtens werden aufgezeigt, damit die letztlich richtige Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch das Spannungsfeld der Berücksichtigung von Belastungen. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.
Umfang des Grundvermögens
Bewertung von unbebauten Grundstücken
Vergleichspreisverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
Nummer | Datum | Titel |
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