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Bremer Steuer-Institut GmbH
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18.05.2021 | 13:30 | 17:00 | Bremer Steuer-Institut GmbH |
Seit 2018 führen praktisch alle Finanzämter unangekündigte Kassenprüfungen durch. Selbständigen mit viel Bargeschäft drohen aufgrund der Verschärfung des Verwaltungsvollzugs existenzgefährdende Schätzungen. Die Betriebsprüfer entdecken zunehmend Fehler in der Kassenbuchführung, auf die früher weniger geachtet wurde. Mängel in der Kassenbuchführung werden hart geahndet, spezialisierte Betriebsprüfer werten Registrierkassen und EDV-Systeme aus. Eine Übergangsregelung für sogenannte Altkassen ist Ende 2016 ausgelaufen. Ab 2020 gelten noch einmal schärfere Regeln (Bonerteilungspflicht, TSE-Pflicht). Parallel gerät auch die sogenannte offene Ladenkasse immer stärker in den Fokus der Prüfer. Auch die Rechtsprechung fordert eine nachvollziehbare und nachprüfbare Aufzeichnung der Bargeldeinnahmen. Auch formale Fehler können eine Schätzungsbefugnis begründen. Der Bundesfinanzhof stellt allerdings auch an das Handeln der Finanzverwaltung strenge Anforderungen. Das Finanzamt ist keinesfalls berechtigt, willkürlich zu schätzen, sondern muss Schätzungsbescheide nachvollziehbar und nachprüfbar begründen. Anhand praxisorientierter Beispiele wird aufgezeigt, wie Schätzungsbescheide überprüft werden können.