Umsatzsteuer im Baugewerbe

Informationen:

Seminarnummer:
41112.22
Referent(en):
Carsten Nesemann
Ort/Anschrift:
Bremer Steuer-Institut GmbH, Schillerstraße 10, 28195 Bremen
Kategorien:
Beraterseminare, Seminare
Termine:
27.04.2022 13:30 16:30 Bremer Steuer-Institut GmbH
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglieder):
190,00 € zzgl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
290,00 € zzgl. USt.

Beschreibung

Die Umsatzsteuer hält für Unternehmen der Baubranche zahlreiche Besonderheiten parat. Es beginnt bereits mit der Frage, ob es sich um Lieferungen im Sinne von Werklieferungen oder Dienstleistungen in der Ausprägung der Werkleistung handelt. Daran schließt sich die Frage der Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsortes an. Aber damit nicht genug, jetzt muss auch noch geprüft werden, wer Schuldner der Umsatzsteuer ist – Stichwort: Umgekehrte Steuerschuldnerschaft oder Reverse Charge. Gerade für Montageleistungen im Ausland entscheidet die Bestimmung des Steuerschuldners darüber, ob eine Registrierung im Ausland notwendig ist. Hiervon sind nicht nur große Bauunternehmen betroffen, sondern auch Handwerksbetriebe, die z.B. als Subunternehmer für Generalunternehmer tätig werden.

In dem Seminar werden die Grundlagen zu den Begriffen Bauleistungen und Bauwerken sowie zu den umsatzsteuerlichen Ortsbestimmung und den Regeln zur Steuerschuldnerschaft dargestellt. Des Weiteren wird die unterschiedliche Behandlung von Montageleistungen im Ausland anhand von Praxisbeispielen erläutert. Zur Frage der Sollversteuerung, z.B. im Zusammenhang mit Gewährleistungseinbehalten, werden Praxishinweise gegeben.

Grundlagen

  • Begriffe Bauwerke und Bauleistungen
  • Unterscheidung zwischen Werklieferungen und –leistungen
  • Ort der Leistung – grundstücksbezogene Leistungen - Montagelieferungen
  • Bauleistungen auch an Betriebsvorrichtungen

Besteuerungsverfahren, Bemessungsgrundlage und Zeitpunkt

  •  Reverse Charge in der Leistungskette – USt 1 TG Bescheinigung erforderlich
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Baustrom, Bauwasser und Bauwesenversicherung
  • Gewährleistungseinbehalte: Minderung der BMG?

Baustellen im Ausland (Darstellung an Beispielsländern aus der EU)

  • Ortsbestimmung
  • Art der Registrierung, z.B. Fiskalvertretung
  • Besteuerungsverfahren: Regelbesteuerung oder Reverse-Charge
  • Leistungsketten

Weitere Informationen

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