Bremer Steuer-Institut GmbH
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21.06.2023 | 09:00 | 16:30 | Bremer Steuer-Institut GmbH |
Aufgrund des § 4 Abs. 3 EStG können nicht zur Buchführung verpflichtete Steuerpflichtige ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln. Hierdurch soll die Gewinnermittlung vereinfacht und erleichtert werden. Im Grundsatz handelt es sich um eine Zu- und Abflussrechnung, die jedoch durch viele Ausnahmen erschwert wird. So gehören u. a. die für den Betrieb eingesetzten Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen, deren stille Reserven nach den gleichen Regeln wie beim Betriebsvermögenvergleich zu besteuern sind. Weitere Besonderheiten ergeben sich durch die von der Rechtsprechung geforderte Wahrung der Identität des Gesamtgewinns.
Dieses Seminar bietet Mitarbeitern aus Steuerberatungskanzleien eine umfassende und praxisrelevante Darstellung der Grundsätze zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit zahlreichen Beispielen und Verweisen auf die Anlage EÜR.
Wesen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Aufzeichnungspflichten
Zufließen von Betriebseinnahmen / Abfließen von Betriebsausgaben
Betriebseinnahmen
Betriebsausgaben
Wechsel der Gewinnermittlungsart