Gewinnermittlung durch Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

Informationen:

Seminarnummer:
41093.23
Referent(en):
Dipl.-Finw. Manfred Keil
Ort/Anschrift:
Bremer Steuer-Institut GmbH, Schillerstraße 10, 28195 Bremen
Kategorien:
Mitarbeiterseminare, Seminare
Termine:
21.06.2023 09:00 16:30 Bremer Steuer-Institut GmbH
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglieder):
230,00 € zzgl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
330,00 € zzgl. USt.

Beschreibung

Aufgrund des § 4 Abs. 3 EStG können nicht zur Buchführung verpflichtete Steuerpflichtige ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln. Hierdurch soll die Gewinnermittlung vereinfacht und erleichtert werden. Im Grundsatz handelt es sich um eine Zu- und Abflussrechnung, die jedoch durch viele Ausnahmen erschwert wird. So gehören u. a. die für den Betrieb eingesetzten Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen, deren stille Reserven nach den gleichen Regeln wie beim Betriebsvermögenvergleich zu besteuern sind. Weitere Besonderheiten ergeben sich durch die von der Rechtsprechung geforderte Wahrung der Identität des Gesamtgewinns.

Dieses Seminar bietet Mitarbeitern aus Steuerberatungskanzleien eine umfassende und praxisrelevante Darstellung der Grundsätze zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit zahlreichen Beispielen und Verweisen auf die Anlage EÜR.

Wesen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • Überschussrechnung als selbständige Gewinnermittlungsart, Anwendungsbereich
  • Dreiteilung des Vermögens bei der Überschussrechnung (notwendiges BV, gewillkürtes BV, notwendiges PV)
  • Exkurs: Unternehmensvermögen bei der USt

Aufzeichnungspflichten

  • Mindestaufzeichnungen bei der Einnahme-Überschussrechnung
  • Aufzeichnungen für die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen
  • Anlage EÜR

Zufließen von Betriebseinnahmen / Abfließen von Betriebsausgaben

  • Zeitliche Zurechnung  (§ 11 Abs. 1 u. 2 EStG)

Betriebseinnahmen

  • Darlehen, Damnum, Geldbeschaffungskosten
  • Durchlaufende Posten
  • Veräußerung von Anlagevermögen
  • Entnahme von Anlagegütern, Umlaufvermögen
  • Entnahme von Nutzungen und Leistungen (u. a. private Kfz-Nutzung)
  • Behandlung der USt

Betriebsausgaben

  • Erwerb von Umlaufvermögen
  • Erwerb von nicht abnutzbarem Anlagevermögen
  • Erwerb von abnutzbarem Anlagevermögen
  • AfA-Methoden (u.a.  § 7g EStG, degressive AfA, digitale WG)
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten
  • Forderungsausfall
  • Einlage von Anlagegütern, Umlaufvermögen
  • Aufwands- oder Nutzungseinlage

Wechsel der Gewinnermittlungsart

  • Übergang von der Überschussrechnung zum BV-Vergleich
  • Übergang vom BV-Vergleich zur Überschussrechnung
  • Zeitraum für die Vornahme der Zu- und Abrechnungen

Weitere Informationen

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