Geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte
Geringfügig entlohnte oder kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer sind in nahezu jedem Unternehmen vertreten und unterliegen besonderen sozialversicherungs- und
steuerrechtlichen Regelungen. Eine fehlerhafte Beurteilung oder unzureichende Dokumentation kann erhebliche Beitrags- und Steuernachforderungen nach sich ziehen,
die sowohl für Unternehmen als auch für deren Berater mit finanziellen und haftungsrechtlichen Risiken verbunden sind.
Dieses praxisnahe Seminar vermittelt Ihnen umfassendes Fachwissen zur korrekten Einordnung und Abrechnung solcher Beschäftigungen. Sie lernen, welche Kriterien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung gelten, welche steuerlichen Besonderheiten zu beachten sind und welche Meldepflichten bestehen. Zudem wird erläutert, wie Sie potenzielle Fehlerquellen vermeiden und welche Aufzeichnungs- und Nachweispflichten eingehalten werden müssen.
Besonders im Fokus stehen aktuelle gesetzliche Entwicklungen, praxisnahe Fallbeispiele und Tipps zur rechtssicheren Umsetzung. Ziel des Seminars ist es, Ihnen Sicherheit im Umgang mit geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen zu geben, sodass Sie Ihre Mandanten kompetent beraten und finanzielle Risiken minimieren können.
Geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Geringfügigkeitsrichtlinie vom 14.12.2023
- Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
- Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts
- Monatsgehalt/Festgehalt
- Schwankende Arbeitsentgelte
- Einmalzahlungen
- Arbeitszeitschwankungen bei verstetigtem Arbeitsentgelt
- Berücksichtigung von steuerfreiem Arbeitslohn
- Entgelte mit Steuerfreiheit bzw. Pauschalversteuerung
- Hauptbeschäftigung und geringfügige Beschäftigungen
- Addition mehrerer geringfügigen Beschäftigungen
- Unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
- Neue Beurteilung der Geringfügigkeitsgrenze in Zusammenhang mit den Regelungen der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022
- Pauschalbeiträge in der Sozialversicherung
- Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsoption (Option-out-Modell)
- Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
- Beiträge und Leistungen aus den Umlagekassen
- Zahlung der Pauschalabgaben an die Minijobzentrale
- Versteuerung einer geringfügigen Beschäftigung
- Aufzeichnungspflichten nach der Beitragsverfahrensverordnung und dem Mindestlohngesetz
Kurzfristige Beschäftigung
- Dauerbeschäftigung oder gelegentliche Beschäftigung
- Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung
- Zeitgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten
- Rechtsprechung des Sozialgerichts Landshut zur wiederholten Beschäftigung
- Grenze von 3 Monaten oder von 70 Arbeitstagen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022 bzw. vom 14.12.2023
- Ermittlung des Beschäftigungszeitraums
- Vorbeschäftigungszeiten
- Rückmeldung der Minijobzentrale zu Vorbeschäftigungszeiten
- Berufsmäßigkeit prüfen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 14.12.2023
- Rechtsprechung des Sozialgerichts Landshut zur Prüfung der Berufsmäßigkeit bei ausländischen Arbeitnehmern
- Regelungen zur Familienversicherung nach § 10 SGB V
- Beiträge und Leistungen aus den Umlagekassen U1 und U2
- Versteuerung einer kurzfristigen Beschäftigung