Bremer Steuer-Institut GmbH
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11.06.2024 | 09:00 | 12:30 | Bremer Steuer-Institut GmbH |
Das Gesetz verlangt in § 145 Abs. 1 AO die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchführung. Die Prüfbarkeit der formellen und sachlichen Richtigkeit bezieht sich nach Auffassung der Finanzverwaltung sowohl auf einzelne Geschäftsvorfälle als auch auf die Prüfbarkeit des gesamten Verfahrens. Die Finanzverwaltung leitet in ihren GoBD hieraus für jedes Datenverarbeitungssystem die Pflicht zur Erstellung und Aufbewahrung einer übersichtlich gegliederten Verfahrensdokumentation ab, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind. Eine fehlende oder aus Sicht der Betriebsprüfung ungenügende Verfahrensdokumentation ist nicht selten der Einstieg der Betriebsprüfung in die Schätzung und daher Anlass für eine kritische Betrachtung:
1. Gesetzliche Grundlagen
2. Rechtsprechung zur Verfahrensdokumentation
3. Verfahrensdokumentation aus Sicht der Verwaltung
4. Rechtsfolgen bei Fehlen oder Unvollständigkeit
5. Verfahrensdokumentation als Teil eines Tax-CMS