EÜR und Buchführung von Bargeldbetrieben finanzamtssicher erstellen - Wie verhindere ich Schätzungen und Bußgelder durch eine ordnungsgemäße Kassenführung?

Informationen:

Seminarnummer:
40978.24
Referent(en):
Dr. Christian Kläne
Ort/Anschrift:
Dorint Hotel Bremen (ehemals Swissôtel), Hillmannplatz 20,, 28195 Bremen
Kategorien:
Beraterseminare, Seminare
Termine:
29.01.2024 09:00 16:30 Dorint Hotel Bremen (ehemals Swissôtel)
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglieder):
230,00 € zzgl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
330,00 € zzgl. USt.

Beschreibung

Seit 2018 führen die Finanzämter immer mehr unangekündigte Kassenprüfungen durch. Selbständigen mit viel Bargeschäft drohen aufgrund der Verschärfung des Verwaltungsvollzugs existenzgefährdende Schätzungen. Die Betriebsprüfer entdecken zunehmend Fehler in der Kassenbuchführung, auf die früher weniger geachtet wurde. Mängel in der Kassenbuchführung werden hart geahndet, spezialisierte Betriebsprüfer werten Registrierkassen und EDV-Systeme aus. Eine Übergangsregelung für sogenannte Altkassen ist Ende 2016 ausgelaufen. Seit 2020 gelten noch einmal schärfere Regeln (Belegerteilungspflicht, TSE-Pflicht). Zudem gelten neue Bußgeldvorschriften. Parallel gerät auch die sogenannte offene Ladenkasse immer stärker in den Fokus der Prüfer.

Insgesamt ist die Unsicherheit, wann und wie eine Kasse zu führen ist, gewachsen.

Anhand praxisorientierter Beispiele aus unterschiedlichen Branchen wird im Seminar aufgezeigt, welche typischen Fehler durch praxisgerechte Lösungen vermieden werden können.

Praxisfall 1: Autohandel, Einzelaufzeichnungspflicht, Registrierkassenpflicht, Kassenführung ohne elektronische Unterstützung (offene Ladenkasse), Kassenbuch, Kassensturzfähigkeit, Zeitgerechtheit, Kassennachschau

Praxisfall 2: Apotheke, Warenwirtschaftssystem mit Kassenmodul und Scannerkassen, Einzelaufzeichnungspflicht und Datenzugriff, TSE-Pflicht, Excel-Kassenbuch, Kassennachschau

Praxisfall 3: Restaurant, Kassenführung mit Registrierkasse und Mobilgeräten, TSE-Pflicht, Einzelaufzeichnungspflicht, Aufzeichnung bargeldloser Zahlungen im Kassenbuch, Trinkgeld

Praxisfall 4: Friseur, Kassenführung mit PC-Kasse oder offener Ladenkasse, TSE-Pflicht, Einzelaufzeichnungspflicht, Terminbuch, Kundenkartei, Strichlisten

Praxisfall 5: Imbiss, Einnahmeüberschussrechner, offene Ladenkasse, Kassenbericht

Praxisfall 6: Bäckerei mit Cafe, Altkasse, Bonerteilungspflicht; Trennung der Entgelte

Praxisfall 7: Eisdiele, Kassenführung mit elektronischer Registrierkasse und offener Ladenkasse (Mischfall)

Praxisfall 8: Groß-und Einzelhandel, PC-Kasse, Registrierkasse, Cloud-Kasse, TSE-Pflicht, Warengruppen, Kassendifferenzen

Praxisfall 9: Taxibetrieb, Einzelaufzeichnungspflicht, Haupt- und Nebenkassen, Taxameter

Praxisfall 10: Handwerksbetrieb, nur gelegentliches Bargeschäft, Auslagenersatzkasse, Unterschied EÜR und Bilanz

Praxisfall 11: Physiotherapeut und Kosmetik, handschriftliche Aufzeichnungen, gelegentliche Barzahlung

Praxisfall 12: Arztpraxis, Bargeldeinnahmen in der Arztpraxis, IGEL-Leistungen, Aufzeichnungspflichten und EÜR, PC-System, Datenzugriff und Datenschutz

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