Bremer Steuer-Institut GmbH
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27.03.2025 | 09:00 | 10:30 | Onlineseminar |
Kaum eine Steuer führte in den letzten Jahren zu vergleichbaren Diskussionen und derartigem Erstaunen wie die Grunderwerbsteuer. Trotz nur geringfügiger gesetzgeberischer Anpassungen hat die Grunderwerbsteuer erheblich an Komplexität aufgenommen. Hier lassen sich exemplarisch die Verwaltungsverlautbarungen zur Signing-Closing-Thematik sowie zur (Mehrfach-)Zurechnung von Grundbesitz nennen. Weitere Aktualität ergab sich im Zusammenhang mit den Befreiungsvorschriften der §§ 5, 6 GrEStG (Begünstigung von einer bzw. auf eine „Gesamthand“) sowie des § 6a GrEStG (Konzernbegünstigung).
Die Grunderwerbsteuer wird daher bei künftigen Umstrukturierungen sowie Unternehmensnachfolgen mittelständischer Unternehmen eine zentrale Rolle einnehmen. Das 90minütge Seminar legt kompakt die wichtigsten Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung dar. Der Fokus des Seminars liegt auf aktuellen Praxisproblemen, die anhand von Fallbeispielen umfassend erläutert werden. Hierbei wird nicht nur auf die aktuellen Probleme eingegangen, sondern auch auf Gestaltungsvarianten.
Auseinanderfallen zwischen Signing und Closing
· Überblick zum Rangfolgeverhältnis zwischen den Abs. 2a bis 3a des § 1 GrEStG
· Verwaltungsansicht nach den gleich lautenden Erlassen vom 10.5.2022
· Gesetzgeberische „Klarstellung“ durch Einführung des § 16 Abs. 4a, Abs. 5 Satz 2 durch das JStG 2022
· Handlungsempfehlung für vergangene und künftige Transaktionen
(Mehrfach-)Zurechnung von Grundbesitz
· Überblick zur grunderwerbsteuerlichen Zurechnung
· BFH-Rechtsprechung vom 1.12.2021 (II R 44/18) und 14.12.2022 (II R 40/20)
· Wesentlich Aussagen und offene Punkte der „Zurechnungserlasse“ vom 16.10.2023
· Handlungsempfehlung für vergangene und künftige Transaktionen
Übertragung von einer bzw. auf eine „Gesamthand“
· Überblick zur Übertragung von einer bzw. auf eine „Gesamthand“
· Problematik der Abschaffung der Gesamthand durch das MoPeG
· „MoPeG“-Übergangsregelung in § 23 Abs. 24 GrEStG
· Wesentliche (Neu-)Regelungen der gleich lautenden Erlasse vom 5.3.2024
Konzernbegünstigung
· Überblick zur Konzernbegünstigung gem. § 6a GrEStG
· Wesentliche (Neu-)Regelungen und offene Punkte der gleich lautenden Erlasse vom 25.5.2023
Weitere aktuelle Rechtsprechung
· BFH vom 25.4.2023 (II R 19/20): Leistungen von dritter Seite als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
· BFH vom 25.4.2023 (II R 38/20): Rückgängigmachung des Grundstückserwerbs gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 GrEStG
· BFH vom 10.4.2024 (II R 34/21): Treuhänderischer Erwerb eines Personengesellschaftsanteils
· FG Münster vom 12.1.2023 (8 K 169/21 F): Zurechnung von Vorbesitzzeiten gem. § 6a Satz 4 GrEStG bei Abspaltung
· FG Sachsen vom 9.11.2023 (2 K 939/20): Mittelbare Änderungen im Gesellschafterbestand bei der Konzernbegünstigung gem. § 6a GrEStG
· FG Hessen vom 16.1.2024 (5 K 64/22): Steuerbarkeit der Verkürzung der Beteiligungskette gem. § 1 Abs. 2a GrEStG
Weitere aktuelle Verwaltungsvorschriften
· FinMin Baden-Württemberg vom 10.11.2020: Steuerbefreiung von Grundstücksvermächtnissen und Kaufrechtsvermächtnissen
· OFD Frankfurt vom 10.7.2023: Gegenstand und Umfang der gesonderten Feststellung gem. § 17 GrEStG
· Gleich lautende Erlasse vom 5.3.2024: Anteilsvereinigung und Übertragung vereinigter Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG)
Exkurs: Mögliche Änderungen durch das JStG 2024-Entwurf
In Kooperation mit Steueberaterverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Referent: Dr. Julian Solowjeff, Steuerberater, Internationales Steuerrecht