Bremer Steuer-Institut GmbH
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13.01.2024 | 08:30 | 15:30 |
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein komplexes Aufgabengebiet und benötigt daher spezialisierte Mitarbeiter. Denn das Wissen des Fachpersonals entscheidet über die richtige Einordnung und Eingabe im automatisierten Datenverarbeitungsprogramm. Der sensible Umgang und die fachliche Souveränität im Lohn- und Gehaltsbereich können damit wesentlich zur Mandantenbindung beitragen.
Die Fortbildung zum/zur Fachassistent/-in Lohn und Gehalt gibt Steuerfachangestellten und anderen Beschäftigten in den Steuerberaterkanzleien nun die Möglichkeit einer zusätzlichen Spezialisierung.
Diese kann, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, mit der Fortbildungsprüfung vor der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen abgeschlossen werden. Der Zulassungsantrag wird bei der zuständigen Steuerberaterkammer gestellt. Die Prüfungskosten sind gesondert zu entrichten und werden von der zuständigen Steuerberaterkammer festgelegt.
Weitere Informationen und Empfehlungen zu Textausgaben finden Sie auf der Homepage der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen.
Der Lehrgang steht auch allen Interessierten zur Wissensvertiefung offen, unabhängig ob die Zusatzqualifizierung in Form der Fortbildungsprüfung abgelegt wird. Zum Ende des Lehrgangs erhalten Sie eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung.
Vorteile auch für 2024:
Um die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, haben wir uns entschieden, Ihren Unterricht auch virtuell über die Plattform „Zoom“ anzubieten. Somit müssen Sie nicht immer zu uns kommen, sondern können den Online-Unterricht auch ganz entspannt von zu Hause genießen und im Anschluss direkt ins Wochenende starten.
Eine komplette Umstellung des Lehrgangs ist nicht geplant, da wir wissen, dass Ihr Lernerfolg vom gegenseitigen Austausch abhängt und Sie die Möglichkeit haben sollen, im Präsenz-Unterricht miteinander und voneinander zu lernen.
Aus dem anliegenden Stundenplan können Sie die einzelnen Unterrichtstage ersehen. Das Kürzel „OU“ steht für Online-Unterricht.
Wir holen das Besten aus beiden Welten raus – Präsenz-Unterricht und Online-Unterricht.
Bei einer Kündigung des Lehrgangs bis zu 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100,00 erhoben. Bei späterer Kündigung des Lehrgangs, gleich aus welchen Gründen, wird die Lehrgangsgebühr in voller Höhe fällig. Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform.