Bremer Steuer-Institut GmbH
Schillerstraße 10
28195 Bremen
Telefon 0421 59584-0
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10.11.2025 | 18:00 | 21:15 |
Hervorragende Möglichkeiten zur persönlichen beruflichen Weiterentwicklung
Sie sind mindestens drei Jahre als Steuerfachangestellter tätig, verfügen über besondere fachliche Qualifikationen und zeichnen sich durch hohe Einsatzbereitschaft aus? Dann eröffnen wir – die Bremer Steuer-Institut GmbH – Ihnen eine hervorragende Möglichkeit zur persönlichen beruflichen Entwicklung: Unsere Fortbildung zum Steuerfachwirt.
Der berufsbegleitende Lehrgang ist praxisbezogene Fortbildung. Unsere erfahrenen und engagierten Dozenten gewährleisten eine Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, die Sie in Ihrer Berufsausbildung und praktischen Tätigkeit erworben haben. Ziel des Lehrgangs ist die perfekte Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen.
Unserer Infomappe finden Sie am Ende der Seite unter "Weitere Informationen".
Bei Fragen informiert Sie unsere Mitarbeiterin Jutta Köpsel gerne. Telefon 0421 5958413 oder koepsel@stbv-bremen.de
Zeit
500 Unterrichtsstunden
Montag 18:00 - 21:15 Uhr
Samstag 08:00 - 13:00 Uhr
Preis
Die Teilnahmegebühr für den kompletten Lehrgang beträgt EUR 3.500,00. Bei Gesetzesänderung zzgl. Umsatzsteuer. Auf Anfrage besteht die Möglichkeit in Raten zu zahlen.
Bei einer Buchung bis zum 31.03.2025 erhalten Sie einen Frühbucherrabatt von 100,00 Euro.
Der Frühbucherrabatt wird nicht auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen, sondern wird auf der Rechnung von der regulären Lehrgangsgebühr abgezogen!
Der Zulassungsantrag wird bei der zuständigen Steuerberaterkammer gestellt. Die Prüfungskosten sind gesondert zu entrichten und werden von der zuständigen Steuerberaterkammer festgelegt.
Weitere Informationen und Empfehlungen zu Textausgaben finden Sie auf der Homepage der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen.
Teilnehmern, die trotz durchgängiger Teilnahme des Lehrgangs die Prüfung nicht bestehen, bieten wir eine Wiederholung des Lehrgangs im darauf folgenden Jahr zu einer Preisermäßigung von 50% an. Bedingung: Der erste Lehrgang muss vollständig bezahlt und bis zum Ende besucht worden sein. Ein Recht auf Wiederholung besteht nur im Rahmen stattfindender Lehrgänge. Ist der Lehrgang ausgebucht, bieten wir kulant die Wiederholung im darauf folgenden Jahr an.
Kündigung
Eine kostenfreie Stornierung ist nur 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich. Bei späterer Kündigung des Lehrgangs, gleich aus welchen Gründen, wird die Lehrgangsgebühr in voller Höhe fällig.
Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform.