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Bremer Steuer-Institut GmbH
Theodor-Heuss-Allee 6
28215 Bremen
Telefon 0421 59584-0
Telefax 0421 59584-22
info@stbv-bremen.de
16.11.2020 | 18:00 | 21:15 |
Hervorragende Möglichkeiten zur persönlichen beruflichen Weiterentwicklung
Sie sind mindestens drei Jahre als Steuerfachangestellte/r tätig, verfügen über besondere fachliche Qualifikationen und zeichnen sich durch hohe Einsatzbereitschaft aus? Dann eröffnen wir – das Bremer Steuer-Institut GmbH – Ihnen eine hervorragende Möglichkeit zur persönlichen beruflichen Entwicklung: Unsere Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in.
Der berufsbegleitende Lehrgang ist praxisbezogene Fortbildung. Unsere erfahrenen und engagierten Dozenten gewährleisten eine Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, die Sie in Ihrer Berufsausbildung und praktischen Tätigkeit erworben haben. Ziel des Lehrgangs ist die perfekte Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen.
Aufgrund der aktuellen Infektionslage werden wir ab dem 11.01.2021 bis auf weiteres den Unterricht für alle Lehrgänge als virtuelles Klassenzimmer durchführen.
Die praktische Durchführung finden Sie im Anhang.
Fordern Sie unsere Infomappe an!
Unsere Mitarbeiterin Jutta Köpsel informiert Sie gerne. Telefon 0421 5958413 oder koepsel@stbv-bremen.de
Zeit
497 Unterrichtsstunden
Montag 18:00 - 21:15 Uhr
Samstag 08:00 - 13:00 Uhr
Preis
Die Teilnahmegebühr für den kompletten Lehrgang beträgt EUR 3.250. Bei Gesetzesänderung zzgl. Umsatzsteuer. Die Anzahlung in Höhe von EUR 600 ist fällig mit der Anmeldebestätigung. Der Rest bei Lehrgangsbeginn. Auf Anfrage besteht die Möglichkeit in Raten zu zahlen.
Der Zulassungsantrag wird bei der zuständigen Steuerberaterkammer gestellt. Die Prüfungskosten sind gesondert zu entrichten und werden von der zuständigen Steuerberaterkammer festgelegt.
Teilnehmern, die trotz durchgängiger Teilnahme des Lehrgangs die Prüfung nicht bestehen, bieten wir eine Wiederholung des Lehrgangs im darauf folgenden Lehrgang zu einer Preisermäßigung von 50% an. Bedingung: Der erste Kurs muss vollständig bezahlt und bis zum Ende besucht worden sein. Ein Recht auf Wiederholung besteht nur im Rahmen stattfindender Lehrgänge. Ist der Lehrgang ausgebucht, bieten wir kulant die Wiederholung im darauf folgenden Jahr an.
Kündigung
Bei einer Kündigung des Lehrgangs bis zu 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100,00 erhoben. Bei späterer Kündigung des Lehrgangs, gleich aus welchen Gründen, wird die Lehrgangsgebühr in voller Höhe fällig.
Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform.