Bremer Steuer-Institut GmbH
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15.04.2024 | 09:00 | 16:30 | Bremer Steuer-Institut GmbH |
Die Finanzverwaltung hat zwischenzeitlich mehrere umfangreiche Ländererlasse verabschiedet, die sich bislang nicht in die ErbStR eingeflossen sind. Wichtig ist dabei der Verwaltungserlass, mit dem die strenge Rechtsprechung des BFH zur „Optionsfalle“ umgesetzt wird. Dadurch wird der Antrag auf Optionsverschonung in der Praxis erheblich erschwert.
Die aktuellen Themen sind in der Praxis der steuerlichen Beratung relevant und werden in dem Seminar anschaulich dargestellt.
Neuregelungen und aktuelle Entwicklungen
Bewertung des Grundvermögens
Ausgewählte Aspekte zur Verschonung betrieblicher Vermögen
Ausgewählte Aspekte zur Erbschaft-/Schenkungsteuer
Für dieses Seminar werden 4,0 Pflichtfortbildungsstunden für das Fachgebiet Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) anerkannt!